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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Serican AG

  1. Geltungsbereich
    Für alle Bestellungen über unsere Web-Page und Verkäufer gelten folgende,Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
     
  2. Anwendung
    Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Serican AG verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäfte,bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem Kundenbei einem früher von Serican AG bestätigten Auftrag zugegangen sind. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten Serican AG nur,wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  3. Preise
    Die Preise gelten ab Werk Fehraltorf ausschliesslich Fracht und zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Serican AG ist bei neuen Aufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
     
  4. Liefer- und Abnahmepflicht
    Es gilt der schriftlich vereinbarte Termin. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden von Serican AG unmöglich ist. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Ware innert 10 Arbeitstagen abgeholt werden.

    Eine Rücknahme, von speziell produzierten Produkten ist ausgeschlossen.

    Ereignisse höherer Gewalt berechtigt Serican AG, Lieferungen um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die Serican AG die rechzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Den Nachweis dafür hat Serican AG zu führen. Der Kunde kann Serican auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob sie zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt Serican sich nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

    Serican AG wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Sie hat Beeinträchtigungen des Kunden so gering wie möglich zu halten.
     
  5. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
    Sofern nicht anders vereinbart, wählt Serican AG Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Serican AG Werkes   auf den Kunden über.

    Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Wird der Transport auf Wunsch des Kunden durch Serican AG organisiert so haftet der Kunde direkt für dieTransportkosten.
     
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die Lieferung bleibt Eigentum von Serican AG bis zur Erfüllung sämtlicher Serican AG gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
     
  7. Zusicherung und Mängelhaftung
    Massgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch von Serican AG zur Prüfung vorgelegt werden.

    Die Serican AG beginnt erst nach gut zum Druck und Eingang des ganzen Rechnungsbetrages durch den Kunden mit der Produktion. Der Kunden wirdbei der Besprechung der Druckmotive darauf hingewiesen, dass nicht alle Dosen 100 % identisch werden.

  8. Zahlungbedingungen
    Sämtliche Zahlungen sind ausschliesslich an Serican AG zuleisten. Falls nicht anders vereinbart ist, ist der Kaufpreis für Produkte oder sonstige Leistungen zahlbar ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Offerten / Rechnungen haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab ausstellungs Datum.

  9. Schutzrechte
    Hat Serican AG Produkte nach Vorlagen des Kunden zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat Serican AG von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entsprechenden Schadens zu leisten. An Serican AG abgegebene Daten werden nur für den entsprechenden Kunden verwendet. Kundendaten welche nicht zu einem Auftrag führen werden nach spätestens 90 Tagen vernichtet. Der Kunde erlaubt es Serican AG, Bilder / Muster von den hergestellten Produkten für Eigenwerbung zu verwenden.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Firmensitz von Serican AG. Gerichtsstand ist nach Wahl von Serican AG deren Firmensitz oder der Sitz des Kunden. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.